
Was die GKV kostenlos übernimmt
Früherkennungsuntersuchungen ab dem 6. Lebensmonat
Um Karies bei Kleinkindern zu vermeiden, haben Kinder bereits ab dem 6. Lebensmonat Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen. Bis zum 6. Lebensjahr haben Kinder ein Anrecht auf insgesamt sechs Vorsorgeuntersuchungen. Zusätzlich haben Kleinkinder bis zum vollendeten 33. Lebensmonat zweimal im Jahr Anspruch auf eine Zahnschmelzhärtung mit Fluoridlack.
Halbjährliche Kontrolluntersuchungen ab 6 Jahren
Vom 6. bis zum 18. Lebensjahr sind halbjährliche Kontrolluntersuchungen Kassenleistung. Diese umfassen eine gründliche Untersuchung aller Zähne sowie Beratung zur Mundhygiene und Ernährung.
Fissurenversiegelung der bleibenden Backenzähne
Die Fissurenversiegelung der bleibenden Backenzähne beim Kinderzahnarzt ist kostenlos. Zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr werden die Kosten der Zahnversiegelung von der Krankenkasse übernommen. Erwachsene müssen die teils hohen Kosten für eine Versiegelung hingegen selbst tragen.
Füllungen
Bei Kindern werden die Kosten für Kunststofffüllungen im Frontzahnbereich als Kassenleistung erstattet. Im Seitenzahnbereich werden Kunststofffüllungen bei Jugendlichen bis zum 15. Geburtstag durch die GKV bezahlt.
Fluoridierung
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Fluoridierung mit Lack vom 6. Lebensmonat bis zum 6. Geburtstag viermal pro Jahr, und vom 6. bis zum 18. Geburtstag zweimal pro Jahr — bei hohem Kariesrisiko weiterhin viermal pro Jahr.
Kieferorthopädie: Wann zahlt die Kasse?
Das Thema Zahnspange ist für viele Familien besonders relevant. In Deutschland benötigt fast jedes zweite Kind eine kieferorthopädische Behandlung. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt dafür die medizinische Grundversorgung, aber nur bei schweren Zahnfehlstellungen.
Die Entscheidung, ob die GKV zahlt, hängt von den sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) ab. Bei KIG 1 und KIG 2 trägt die gesetzliche Krankenversicherung keine Kosten für eine Zahnspange. Bei KIG 3–5 leistet die Krankenkasse für die Kieferorthopädie — allerdings nur eine Standardbehandlung nach dem Grundsatz: zweckmäßig, ausreichend und wirtschaftlich.
Wichtig zu wissen: Zunächst werden von der gesetzlichen Krankenkasse 80 Prozent — bei mehreren Kindern 90 Prozent — die Behandlungskosten übernommen. Kassenpatienten müssen 20 Prozent der Kosten zunächst selbst bezahlen. Erst nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erstattet die GKV auch die restlichen 20 Prozent.
Was Eltern selbst bezahlen müssen
Trotz der weitreichenden GKV-Leistungen gibt es Bereiche, in denen Eltern aus eigener Tasche zahlen:
Zusätzliche Kosten entstehen meist dann, wenn höherwertige Materialien oder Zusatzleistungen gewünscht werden — etwa Kunststofffüllungen im Milchzahn oder zusätzliche Versiegelungen. Auch private Zusatzmaßnahmen wie moderne Diagnostik liegen außerhalb der GKV. Dazu kommen Keramikbrackets, transparente Schienen oder Lachgas bei ängstlichen Kindern, die grundsätzlich privat abgerechnet werden.
Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung für Kinder?
Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder kostet circa 70 bis 150 Euro pro Jahr. Es kann sinnvoll sein, wenn kieferorthopädische Behandlungen absehbar sind, hochwertige Materialien gewünscht werden oder Leistungen wie professionelle Zahnreinigung oder Lachgas-Sedierung regelmäßig genutzt werden sollen. Je früher der Abschluss erfolgt, desto größer ist die Chance, dass noch keine Behandlung angeraten wurde — denn dann greifen die Leistungen vollständig.
Fazit
Gesetzlich versicherte Kinder sind in Deutschland beim Zahnarzt vergleichsweise gut abgesichert. Vorsorge, Füllungen und medizinisch notwendige Kieferorthopädie sind weitgehend kostenfrei. Eigenanteile entstehen vor allem bei Komfort- und Ästhetik Leistungen. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte frühzeitig über eine Zahnzusatzversicherung nachdenken — bevor die ersten Behandlungen anstehen.