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Das Europäische Parlament (EP) und der Europäische Rat haben sich auf zwei Rechtsakte verständigt, die das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) weiterentwickeln sollen, das ab Juni 2026 in Kraft tritt. Zum einen soll es eine für alle EU-Mitgliedstaaten verbindliche Liste sicherer Herkunftsstaaten geben und zum anderen wird das bislang geltende Verbindungsprinzip im Konzept des sicheren Drittstaats abgeschafft. Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) begrüßt die Einigung auf eine gemeinsame Liste sicherer Herkunftsstaaten, sieht aber die Abkehr vom Verbindungsprinzip kritisch.