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Merkblatt zur Lohnabrechnung von Erwerbstätigkeiten mit geringen Arbeitspensen aktualisiert

von redaktion

Fürstentum Liechtenstein [Newsroom]
Vaduz (ots) – In Liechtenstein sind grundsätzlich sämtliche Arbeitgeber verpflichtet, die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge wie AHV-IV-FAK, ALV, Pensionskasse usw. sowie die Lohnsteuerabzüge abzurechnen und abzuführen. Des weiteren … Lesen Sie hier weiter…

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