Home Wissenschaft & ForschungBVerfG bestätigt ausdrücklich ärztliche Handlungsfreiheit – DIVI fordert im Anschluss einheitliche Regelung der Länder

BVerfG bestätigt ausdrücklich ärztliche Handlungsfreiheit – DIVI fordert im Anschluss einheitliche Regelung der Länder

von redaktion

Das Bundesverfassungsgericht hat gestern die bisherige Triage-Gesetzgebung in Deutschland für verfassungswidrig erklärt. Den klagenden Intensiv- und Notfallmedizinern wird hierdurch vor allem eins bestätigt: der gesetzlich unzulässige Eingriff in die ärztliche Berufsfreiheit. „Unserer ärztlichen Therapiefreiheit und unserem Berufsethos wurden hiermit ganz entschieden der Rücken gestärkt“, betont Professor Uwe Janssens, Generalsekretär der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) und einer der klagenden Fachärzte. Es sei also nicht korrekt, dass sich die Urteilsbegründung rein auf die fehlende Bundeskompetenz stützt.

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