126
Die Bundesregierung will die Einstufung weiterer Länder als sichere Herkunftsstaaten dadurch vereinfachen, dass künftig sie selbst per Rechtsverordnung entsprechende Län-der bestimmen kann. Eine Zustimmung des Bundesrats wäre dann nicht mehr erforder-lich. Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) unterstützt grund-sätzlich die Idee, über das Instrument der Einstufung bestimmter Herkunftsländer als sicher die Asylmigration von anderen Zuwanderungsmöglichkeiten zu entkoppeln. Der von der Bundesregierung gewählte Weg, die Listenerweiterung über eine Rechtsverord-nung zu organisieren, ist allerdings verfassungsrechtlich nicht risikolos und erhöht die Komplexität des Rechts.