
Beim Jobwechsel in der Schweiz läuft im Hintergrund automatisch ein Wechsel der Pensionskasse ab. Als Mitarbeiter werden Sie zwar in einem Schreiben informiert, dabei denkt man aber erst einmal nichts Böses. Doch durch den Wechsel der Pensionskasse kann BVG-Guthaben verlorengehen.

Sind Sie betroffen?
Rund 10 Milliarden Schweizer Franken ruhen auf Freizügigkeitskonten und warten eigentlich nur darauf, ausbezahlt zu werden. Doch oft sind Pensionisten gar nicht darüber im Klaren, dass ein Teil ihrer Rente auf einem Konto schlummert. Daher sollten Sie auf jeden Fall die Möglichkeit nutzen und BVG Gelder suchen. Mit Swiss Serenity ist das kostenlos möglich – wird kein Guthaben vorgefunden, kommen auch keine Gebühren auf Sie zu. Doch es lohnt sich auch gleich noch aus einem zweiten Grund, die Suche nach dem BVG-Geld den Profis zu überlassen. Für Sie kann es nämlich durchaus mühsam sein, das zu tun. Sie müssen dazu bei den AHV-Kassen eine Auskunft über die verschiedenen Pensionskassen Ihrer früheren Arbeitgeber einholen und diese dann einzeln kontaktieren.
So schnell geht BVG-Guthaben „verloren“
Ein Jobwechsel ist die häufigste Ursache dafür, dass BVG-Guthaben nicht mehr richtig zugewiesen werden kann. Die ehemalige Pensionskasse ist zwar gesetzlich zur Weiterleitung verpflichtet. Oftmals fehlen aber konkrete Informationen darüber, welche neue Pensionskasse nun zuständig ist. In einem solchen Fall erfolgt die Weiterleitung auf ein Freizügigkeitskonto, wo der gesammelte Betrag dann auf Sie wartet. Schnell sein, lohnt sich hier aber gleich doppelt. Denn auf den Freizügigkeitskonten wird Ihr BVG-Guthaben nur marginal verzinst.