3
Der Wissenschaftsrat (WR) hat im Auftrag des Landes turnusgemäß die Zeppelin Universität (ZU) begutachtet und spricht sich für die Verlängerung der staatlichen Anerkennung um weitere fünf Jahre aus. Des Weiteren empfiehlt der WR dem baden-württembergischen Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, das Promotions- und Habilitationsrecht für denselben Zeitraum zu verlängern.