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LAG München – Initiativrecht des Betriebsrates beim „Wie“ der Arbeitszeiterfassung?

von redaktion

Fabian Wilden

1. In Anbetracht der gesetzlichen Verpflichtung des Arbeitgebers zur Arbeitszeiterfassung unter den Aspekten des Gesundheitsschutzes besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Ausgestaltung des im Betrieb zu verwendenden Systems zur Erfassung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit. 2. Insofern kommt dem Betriebsrat auch ein …

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