Home Konsum Bundesarbeitsgericht – Keine Grenze der Erreichbarkeit in der Freizeit?

Bundesarbeitsgericht – Keine Grenze der Erreichbarkeit in der Freizeit?

von redaktion

Fabian Wilden

Ist dem Arbeitnehmer auf der Grundlage der betrieblichen Regelungen bekannt, dass der Arbeitgeber die Arbeitsleistung für den darauffolgenden Tag in Bezug auf Uhrzeit und Ort konkretisieren wird, ist er verpflichtet, eine solche, per SMS mitgeteilte Weisung auch in seiner Freizeit zur Kenntnis zu nehmen. (Urteil …

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