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Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Feiertagszuschläge nach den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes der Länder, wenn an ihrem regelmäßigen Beschäftigungsort ein gesetzlicher Feiertag ist. (Bundesarbeitsgericht, BAG, Urteil vom 01. August 2024 – 6 AZR 38/24; Leitsatz) Der Kläger ist als technische Fachkraft bei der Beklagten – …