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Unternehmen dürfen keine vagen oder unbegründeten Umweltaussagen machen. Behauptungen wie „grün“ oder „umweltfreundlich“ müssen nachweisbar und konkret belegt sein.
Unternehmen dürfen keine vagen oder unbegründeten Umweltaussagen machen. Behauptungen wie „grün“ oder „umweltfreundlich“ müssen nachweisbar und konkret belegt sein.