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DEHOGA Lübeck: Hunde erlaubt? Assistenzhunde stellen Hotellerie und Gastronomie vor Herausforderungen

von redaktion
Sie engagieren sich für die Akzeptanz von Assistenzhunden in der Gastronomie und Hotellerie (v.l.): (Bildquelle: DEHOGA Lübeck)Sie engagieren sich für die Akzeptanz von Assistenzhunden in der Gastronomie und Hotellerie (v.l.): (Bildquelle: DEHOGA Lübeck)

(firmenpresse) – Hier sind Hunde willkommen! Diesen Hinweis suchen Hundebesitzer manches Mal vergeblich, wenn sie mit ihrem vierbeinigen Begleiter zum Essen in ein Restaurant gehen oder in einem Hotel übernachten möchten. Denn einige Betriebe sprechen ein generelles Verbot für die tierischen Gäste aus. Die angeführten Gründe hierfür sind vielfältig – von Hygiene-Aspekten bis hin zu Sicherheitsgründen. Doch greift ein Hausverbot auch bei Assistenzhunden? Oder sind diese im Sinne der Inklusion davon auszunehmen?

«Zunächst einmal ist die Rechtslage eindeutig», betont Frank Denker, Kreisvorsitzender DEHOGA Lübeck. «Denn seit 2021 regelt das Behindertengleichstellungsgesetz, dass Menschen mit Behinderungen grundsätzlich von ihren Assistenzhunden begleitet werden dürfen und ihnen der Zutritt beispielsweise zu Einrichtungen des Hotel- und Gaststättengewerbes nicht verweigert werden darf.» Doch dies ist mancherorts noch nicht bekannt, so dass immer wieder in Betrieben und im Einzelhandel auf das Hausrecht hingewiesen und auch Assistenzhunden der Zugang versagt wird. Dabei haben Assistenzhunde einen wichtigen Job für ihren Menschen und sind als solche eben auch einfach zu erkennen. Denn die im Jahr 2023 in Kraft getretene «Assistenzhundeverordnung» sieht ein einheitliches Kennzeichen für Assistenzhunde und einen Ausweis für die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft vor. Beides wird nur staatlich anerkannten oder zertifizierten Assistenzhunden erteilt. So ist leicht erkennbar, dass die Hunde in Begleitung der Menschen mit Behinderungen gut ausgebildete und offiziell anerkannte Assistenzhunde sind.

Eine Umfrage in Schleswig-Holstein unter gastronomischen Betrieben zeigte vor kurzem, dass mit rund 81 Prozent der Befragten bereits die große Mehrheit der Gastronomen Hunde generell in ihren Räumen akzeptieren. Die anderen Betreiber begründeten ihr Hundeverbot beispielsweise mit der Erfüllung der Hygieneauflagen, zu eng bemessenen Abständen zwischen den Tischen, störendem, gegenseitigen «Ankläffen» der Tiere, Angst von Gästen und Personal vor Hunden, der potenziellen Gefahr für Mitarbeitende durch Hundeleinen als Stolperfallen oder dem «Fellschütteln» nasser Tiere, die von draußen kommen. «Diese Argumente gelten äußerst selten für trainierte Assistenzhunde», weiß die Expertin für Assistenzhunde Janina Simone Pekrun, die sich im Bereich Lerncoaching und Bindungsenergetik in Lübeck engagiert.

Denn der Assistenzhund lernt schon vom Welpenalter an die Welt der Menschen und typischen Situationen des Alltags kennen, wie Fahrten im ÖPNV, Restaurantbesuche und Einkaufsbegleitung. Der Hund ermöglicht somit in vielen Fällen wieder die Teilhabe an gesellschaftlich «normalen» Aktivitäten, die für den einen oder anderen lange Zeit nicht mehr möglich waren. Das Mensch-Hund-Team lernt über einen langen Zeitraum gemeinsam auf vielen Ebenen und gehört schließlich untrennbar zusammen. Ein Assistenzhund hat, je nach Art, lebenserleichternde und lebensrettende Aufgaben. Er ist daher sachlich betrachtet ein wichtiges und oft unverzichtbares medizinisches «Hilfsmittel» für Menschen mit Behinderung. Denn Assistenzhunde führen nicht nur Menschen mit Sehbehinderungen, sondern können als Warnhunde auch auf gesundheitliche Notsituationen wie Epilepsie, Unterzuckerung, Migräne oder Schlaganfall aufmerksam machen. Als Signalhunde zeigen sie Schwerhörigen wichtige Geräusche an oder unterstützen bei psychosozialen Beeinträchtigungen aufgrund von PTBS, Depressionen, Persönlichkeitsstörungen, Schizophrenie oder Panikattacken. Ebenso gibt es spezielle Hunde für Autismus oder Demenz, die in ihrer Rolle sowohl Assistenz- als auch Therapiehund sind.

«Auch wenn nicht immer sofort ersichtlich ist, in welchem Bereich der Hund unterstützt, so ist er für den Menschen essenziell wichtig, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können», so Janina Simone Pekrun. Daher hofft sie, dass Menschen in Begleitung von Assistenzhunden nicht nur in Restaurants oder Hotels nach dem Gesetz «geduldet» werden, sondern sich auch durch aufgeklärte beziehungsweise geschulte Mitarbeiter willkommen und angenommen fühlen können. Ein «selbstverständlich ist der Assistenzhund mit dabei» von Seiten des Gastgebers und ein «auf diese Weise gehen wir damit um», ermöglicht auch den anderen Menschen an der Integration der Mensch-Hund-Teams mitzuwirken. «Als Gastgeber aus Leidenschaft möchten wir allen unseren Gästen ein gutes Gefühl geben und im positiven Sinne unvergessliche Momente schaffen», stellt Frank Denker fest und möchte die Teams in Hotellerie und Gastronomie motivieren, «in jedem Fall nach einer Lösung zu suchen, um den Restaurantbesuch für jeden, Unternehmer und Gast, zu einem angenehmen Erlebnis zu machen.»

Hintergrund zum Thema Assistenzhund

Nach einer Prüfung, die das Mensch-Hund-Team vor offiziell bestimmten Prüfern ablegt und sein Können und gesellschaftliche Kompatibilität unter Beweis stellt, ist die Assistenzhundegemeinschaft begründet. Eine offizielle Anerkennung erfolgt dann noch durch das zuständige Landesamt für soziale Dienste. Diese Hunde sind an einer Kenndecke, einem Halstuch, einem Führgeschirr mit der Aufschrift «Assistenzhund» oder durch eine Plakette zu erkennen. Der Halter oder die Halterin verfügt über eine Bescheinigung über die Mensch-Assistenzhunde-Gemeinschaft vom Landesamt für soziale Dienste. Des Weiteren verfügt das Team über eine Versicherung, die eventuelle Schäden durch den Hund abdeckt. Solche Regelungen sind in der sogenannten Assistenzhundeverordnung (AHundV) festgelegt. Weitere Rechtsquellen sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Weitere Informationen unter www.pfotenpiloten.org , www.assistenzhundezentrum.de und beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter www.bmas.de in der Rubrik Soziales – Teilhabe und Inklusion.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

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Datum: 29.05.2024 – 22:05 Uhr
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