
(ots) – Und wenn der Verfassungsschutz erst einmal die AfD-Bundespartei zur gesichert extremistischen Organisation hochgestuft hat, (…) dann geht der ganze Klage-Marathon von vorne los. Dann wird es vielleicht auch um Fragen gehen, die diesmal in Münster noch gar keine Rolle spielten: dass viele AfDler, aber auch die Partei insgesamt, eine gefährliche Nähe zu den Diktaturen in Russland und China aufweisen. Auch hierdurch ist die freiheitliche demokratische Grundordnung in Deutschland gefährdet. https://www.mehr.bz/khs135o
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Datum: 13.05.2024 – 22:14 Uhr
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«Urteil zum Verdachtsfall AfD: Eine Chance verpasst / Kommentar von Christian Rath«
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