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Das neue Konsumcannabisgesetz KCanG und die nicht geringe Menge

von redaktion

Durch Inkrafttreten des neuen Konsumcannabisgesetzes (KCanG) gelten die bisherigen durch die Rechtsprechung entwickelten Grenzwerte zur nicht geringen Menge nicht mehr. Die neue Rechtslage ist daher noch unklar.

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