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Jeder Beschäftigte hat das Recht darauf, einen Teil seines Bruttolohns in Form einer Entgeltumwandlung in eine Betriebsrente einzuzahlen.
Jeder Beschäftigte hat das Recht darauf, einen Teil seines Bruttolohns in Form einer Entgeltumwandlung in eine Betriebsrente einzuzahlen.