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Bei aller Zentralisierung muss die notfallmedizinische Grundversorgung wohnortnah gesichert bleiben!

von redaktion

Beratungsstelle für behinderte Menschen spricht sich für das Konzept Kommunaler Gesundheitshäuser aus

(firmenpresse) – Stattdessen fordert sie, elektive Behandlungen in Kliniken der Maximal- oder Zentralversorgung und Fachkrankenhäusern zu bündeln, während die notfallmedizinische Grundversorgung auch in der Peripherie und im Ländlichen Raum gewährleistet bleiben muss. Der Leiter des ehrenamtlichen Angebots, Dennis Riehle (Konstanz), spricht sich mit Blick auf die Rechte der Patienten dafür aus, dass auch künftig in maximal 30 Minuten Fahrzeit eine Anlaufstelle für akute Notfälle zur Verfügung stehen muss. Wenngleich durch die Unterstützung von Notfallhelfern und dem Telenotarzt eine Erstversorgung am Einsatzort gewährleistet werden kann, müssen Rettungsfahrzeuge und Notfalltransporte durch Privatpersonen Anlaufstellen zur Übergabe von Patienten an eine geeignete Notaufnahme in höchstens 20 Kilometer Entfernung erreichen können. «Stationäre Diagnostik und Therapie chronischer Erkrankungen oder spezialmedizinische Eingriffe, die keiner Dringlichkeit unterliegen, können in größeren Krankenhäusern zusammengefasst werden. Aber eine grundständige Notfallbehandlung gehört zum Schutzauftrag des Staates gegenüber dem Bürger, der grundgesetzlich festgehalten ist und nicht durch Zentralisierung aufgeweicht werden kann». Insofern sei der angestrebte Weg so unverständlich, dass sich gerade die Notfallmedizin aus der Fläche zurückziehen soll, sagt Riehle.

Und weiter: «Menschen müssen im Ernstfall darauf vertrauen können, rechtzeitig einer adäquaten Behandlung zugeführt und nicht noch über lange Strecken transportiert werden zu müssen. Denn verstreichende Zeit kann in diesen Konstellationen lebensentscheidend sein. Insofern unterstützen wird, dass fachspezifische, zeitlich aufschiebbare Eingriffe in zentralisierten Kliniken stattfinden und es hierfür nicht in jeder kleineren Stadt ein geeignetes Krankenhaus geben muss. Doch Notfallbehandlung zurückzufahren – und diesen Eindruck hat das Vorhaben aus dem Gesundheitsministerium erweckt -, ist auch im verfassungsrechtlichen Sinne höchst bedenklich und abzulehnen». Stattdessen spricht sich der Sozialberater für eine Stärkung der Notfall-Luftrettung aus, um auch komplizierte Unfallopfer oder Personen mit schwerwiegenden Akuterkrankungen im Zweifel über weitere Entfernung zeitnah einem Maximalversorger zuführen zu können. «Daneben befürworten wir das Konzept der Kommunalen Gesundheitshäuser, die eine wohnortnahe Mindestversorgung gewährleistet, beispielsweise durch Notfallpraxen und eine Notaufnahme. Gleichzeitig können diese Einrichtungen auch weitere Akteure einbinden, welche für eine medizinisch-therapeutisch-beratende Grundversorgung wichtig sind – beginnend bei Haus- und Facharztpraxen über Apotheken, Beratungsstellen, Hebammen, Psycho- und Physiotherapie-Praxen, Pflegestützpunkte, Nachbarschaftshilfevereinen mit Gemeindeschwestern und Dorfhelfern bis hin zu Sanitätsgeschäften oder Gesundheitslotsen. Und das in öffentlicher Hand, denn es ist die Aufgabe unserer Zeit, die Versorgung wieder zu entkommerzialisieren und das System von profitorientierten Investoren zu lösen».

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Datum: 24.05.2023 – 05:17 Uhr
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