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Wirtschaftsmediation: Konflikte außergerichtlich lösen

von redaktion

Konflikte in Unternehmen oder Projekten schaden dem Umsatz, Erfolg und der Produktivität. Wirtschaftsmediation vermeidet teure, langjährige Gerichtsverfahren. Sie stärkt Effizienz und Zusammenarbeit. Mediation ist eine weltweit anerkannte Methode der außergerichtlichen Streitbeilegung. Sie basiert auf dem Mediationsgesetz und grenzt sich damit ab von anderen ADR-Verfahren wie Schlichtung, Adjudikation, Schiedsgutachten oder Schiedsgericht.

Wirtschaftsmediation ist ein geeignetes Streitbeilegungsverfahren, wenn die Parteien an einer weiteren Zusammenarbeit oder Kooperation interessiert sind und eine nachhaltige Konfliktlösung anstreben, wie es in der Baubranche oft der Fall ist. Durch die Vermittlung eines/einer unabhängigen Dritten können die Konfliktparteien in einer vertraulichen Umgebung kommunizieren und Lösungen erarbeiten, die für beide Seiten akzeptabel sind.

Nach einer erfolgreichen Mediation können sich Führungskräfte und Arbeitnehmer:innen, Auftraggeber:innen und Auftragnehmer:innen wieder besser auf ihre Zusammenarbeit im Projekt konzentrieren. Unternehmen gewinnen mit gutem Konfliktmanagement auch einen wirtschaftlichen Vorsprung und Anerkennung in der Belegschaft und Projektteams, weil Ansprüche ohne ein beschwerliches Gerichtsverfahren geklärt werden.

-> Vorteile der Wirtschaftsmediation gegenüber Gerichtsverfahren

Wirtschaftsmediatoren lösen Konflikte möglichst in Echtzeit, sodass die Parteien auch in Zukunft zusammenarbeiten, anstatt eine bis dato gute Geschäftsbeziehung im Streit zu beenden. Das ist z.B. in der Baubranche notwendig, da Bauprojekte ein hohes Konfliktpotenzial bergen, das den Erfolg des Projektes gefährdet. Mediatoren können die Parteien im konkreten Konflikt mit mediativen Kompetenzen unterstützen, um die gesetzten Ziele und Interessen in Einklang zu bringen.

Gerichtsverfahren erfordern viel Zeit und Geld, vor allem, wenn Sachverständige Beweisfragen klären müssen oder komplizierte Rechtsfragen mehrere Instanzen durchlaufen.

Wirtschaftsmediation bietet dagegen viele Möglichkeiten zur Konfliktlösung auch außerhalb des anhängigen Streitstoffes und Perspektiven für die Zukunft. Sie ist kosteneffizient, zeitnah und schafft nachhaltige Lösungen. Die Beteiligten behalten die volle Kontrolle über den Verfahrensablauf. Sie verhandeln eigenverantwortlich und sind nicht auf ungewisse Entscheidungen eines Richters angewiesen. Verschwiegenheit und Vertraulichkeit werden zudem gewahrt.

-> Kriterien für die Mediationsvereinbarung

Im Mediationsvertrag wird das Auftragsverhältnis zwischen den Konfliktparteien und dem Mediator geregelt. Er oder sie führt das Verfahren als unparteiischer Dritter (Streitlöser) durch. Ziel ist, Streitigkeiten außergerichtlich mittels Mediation zu beenden.

Im Mediationsvertrag müssen die Beteiligten:

– Pflichten und Rechte darlegen, welche Medianten und Mediator nach der Mediations-/Verfahrensordnung zustehen,
– den Gegenstand des Mediationsverfahrens und den Konfliktgegenstand schildern,
– einen Klageverzicht erklären zur Geltendmachung von Ansprüchen – in möglichen gerichtlichen Mahnverfahren oder schiedsgerichtlichen Verfahren während des Mediationsverfahrens,
– Ort, Zeit und Absagen der Mediationstermine regeln,
– teilnehmende Personen und Vertretungsberechtigungen bei Mediationsterminen auf Seiten der Medianten festlegen,
– das Honorar und die Auslagen des Mediators bestimmen,
– Regelung treffen zur Durchsetzbarkeit der Abschlussvereinbarung zum Mediationsverfahren,
– Anforderungen an Dokumentation und Kommunikation vereinbaren,
– Haftungsbeschränkung und Haftung des Mediators festlegen,
– Hinweise zu der Hemmung und Verjährung von Ansprüchen sowie Kündigung und Beendigung des Verfahrens klären
– Gerichtsstand, Rechtswahl und Schriftform/Salvatorische Klausel festlegen.

-> Die Wahl des richtigen Wirtschaftsmediators

Wirtschaftsmediation ist sehr anspruchsvoll und erfordert eine professionelle Durchführung. Ein Mediator braucht tiefgehendes Fachwissen, Interdisziplinarität und Persönlichkeit. All das setzt eine umfassende Ausbildung und Praxiserfahrung voraus.

Als Zertifizierter Mediator darf sich nur bezeichnen, wer eine mindestens 120 Präsenzzeitstunden umfassende Mediationsausbildung abgeschlossen hat. So steht es in der Verordnung über die Aus- und Fortbildung von Zertifizierten Mediatoren (Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung – ZMediatAusbV). Zudem muss ein in der Praxis erfolgreich abgeschlossener und in einer Supervision reflektierter Mediationsfall nachgewiesen werden.

Verbände listen Streitlöser:innen zu verschiedenen Fachgebieten, die ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Die BVM berät Sie gern bei der Verfahrenswahl und Auswahl der auf das Bauwesen spezialisierten Wirtschaftsmediator:innen. Kontaktieren Sie uns!

-> Wirtschaftsmediation: Ausbildung und Zertifikat

Eine Qualifikation als Wirtschaftsmediator:in empfiehlt sich mehr denn je, denn Streitigkeiten in der Baubranche mehren sich aufgrund der konjunkturellen Auswirkungen und Erschwernisse bei der Projektabwicklung. Viele Unternehmen suchen kreative Lösungen, um ihre Projekte abzuschließen – und zwar ohne langjährige, teure Gerichtsverfahren.

Die Architektenkammer Baden-Württemberg zertifiziert den 20-tägigen Weiterbildungslehrgang «Streitlöser DGA-Bau-Zert® für die Bau- und Immobilienwirtschaft – Wirtschaftsmediation und Außergerichtliche Streitbeilegung» als anerkannte Fortbildung. Berufserfahrenen Teilnehmern werden 150 Stunden bescheinigt. Auf Antrag bescheinigen auch andere Anwalts-, Architekten- und Ingenieurkammern der Länder die Anerkennung als Fortbildung.

Ausgebildete Streitlöser:innen DGA-Bau-Zert® können sich nach ihrer Basisausbildung weiterqualifizieren zum Zertifizierten Wirtschaftsmediator. Unsere Teilnehmer:innen sind Führungskräfte aus der Bau- und Immobilienwirtschaft, Architekten, Ingenieure, Sachverständige, Projektleiter und Projektsteuerer sowie Baubevollmächtigte von öffentlichen und gewerblichen Auftraggebern und Auftragnehmern, Juristen und Betriebswirte mit baubetrieblicher/bauwirtschaftlicher Praxiserfahrung.

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Publiziert durch connektar.de.

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