Dem jüngsten Entscheid der STENFO-VK, die Stilllegungs- und Entsorgungskosten auf 23.856 Milliarden Franken festzulegen, gingen jahrelange Streitigkeiten um Kompetenzen und Rechtsauslegung voran. Das UVEK hatte in seiner vom Bundesgericht annullierten Verfügung von 2018 in allen umstrittenen Fragen (grüne Wiese, Kombilager, Abgeltungen – Vgl. Chronologie unten) zulasten der AKW-Betreiber entschieden und die Kosten damals um rund eine Milliarde angehoben. Die AKW-Betreiber sind in allen drei Fragen anderer Meinung und haben sowohl diese Verfügung aber auch die UVEK-Vorgaben für die Kostenstudie 2021 (KS21) eingeklagt. Selbst die neuste Verfügung des STENFO kritisieren sie in einer Stellungnahme und lassen sich den Gang vor Gericht offen.
Kein Schutz der Steuerzahlenden
Der Kern des Streits bilden die unterschiedlichen Positionen zwischen dem Bund, der per Gesetz im Notfall für die Stilllegungs- und Entsorgungskosten einspringen muss, und den AKW-Betreibern, die um die Rentabilität der AKW fürchten. Die STENFO-VK, in der drei Mitglieder der AKW-Betreiber sitzen, wird zwischen diesen beiden Positionen aufgerieben. Das Bundesgericht sieht nun allerdings keine Gesetzesgrundlage dafür, dass sich der Bund vor den Kostenrisiken – und somit die Steuerzahlenden – schützen darf. Die Entscheidungsmacht über die Stilllegungs- und Entsorgungskosten liegt alleine bei der STENFO-VK.
Blockadepolitik der AKW
Die ständigen Klagen gegen Verfügungen und Vorgaben erschweren einerseits die Arbeit des STENFO und zeigen andererseits, dass die Betreiber lieber auf die Steuerzahlenden hoffen als die eigene Entsorgungspflicht ernst zu nehmen. Die SES fordert die AKW-Betreiber auf, ihre Anliegen und Sichtweisen in der STENFO-VK einzubringen und deren Entscheide in der Folge mitzutragen. Ansonsten stellt sich die Frage, ob ihr Einsitz im STENFO noch Sinn macht.
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Quelle:
Schweizerische Energie-Stiftung SES
www.energiestiftung.ch