Während der Corona-Epidemie waren Wohnstätten für Menschen mit einer Behinderung wochen- oder monatelang abgeriegelt. Durch strenge Betretungsver-bote war es Bewohnern und Angehörigen nicht möglich sich zu besuchen. Diese Situation war für alle Beteiligten eine schwere Belastung und darf sich nach dem Willen der AfD-Fraktion so nicht wiederholen. Über den entsprechenden Antrag berät heute der Landtag. Dr. Frank Brodehl, Sprecher der AfD-Fraktion für Menschen mit einer Behinderung, erklärt dazu in seiner Rede:
„Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, die Zeit des Corona-Lockdowns haben die meisten von uns belastend empfunden – weitgehend unbe-merkt von der Öffentlichkeit hat sich der Lockdown aber für viele Menschen mit einer Behinderung, vor allem für Bewohner von speziellen Wohnheimen gravierend negativ ausgewirkt: Sie durften bis zum Ende des Lockdowns am 29.6. keinen Kontakt zu Au-ßenstehenden, also auch nicht zu ihren Angehörigen haben – es herrschte ein striktes Betretungsverbot. Wenn sie in einer Werkstatt für Behinderte beschäftigt waren, wurden sie zudem in den Zwangsurlaub versetzt. Beides zusammengenommen bedeutete für sie eine nahezu vollständige Isolation von den Menschen die ihnen vertraut und wichtig sind; eine Isolation, die ohne jede Übertreibung unmenschliche Züge getragen hat. Damit sich derartige Zustände nicht wiederholen können, fordern wir die Landesregierung auf sicherzustellen, dass in den Wohn- und Arbeitsstätten für Menschen mit einer Behinderung Schutz- und Besuchskonzepte vorhanden sind, die
• natürlich Schutz vor möglichen Infektionen gewährleisten sollen,
• die aber zugleich eine bestmögliche Teilhabe und Selbstbestimmung sicherstellen
• und die vor allem rechtssicher sind.
Sicherlich gibt es in diesem Haus keinen Dissens darüber, dass sich pauschale Betre-tungsverbote von Einrichtungen für Menschen mit einer Behinderung nicht wiederholen dürfen. Sie waren seinerzeit der Angst geschuldet, denn damals war ja noch viel weniger über die Auswirkungen des Coronavirus bekannt als heute. Dem vermeintlichen oder tatsächlichen Schutz der Bewohner wurden die Möglichkeiten auf Teilhabe und Selbstbestimmung klar untergeordnet. Die Folgen und Auswirkungen, die dies für die Betroffenen und ihre Angehörigen hatte, stehen in keinem Verhältnis:
Ähnlich wie in Alten- und Pflegeheimen sind in den Einrichtungen für Menschen mit einer Behinderung Bewohner vereinsamt, einigen konnte man zudem nicht klar ma-chen, warum sie keinen Kontakt mehr zu Angehörigen haben durften, warum sie keinen Besuch empfangen durften und warum sie nicht mehr in ihre Werkstatt oder in ihre Tagesförderstätte durften.
Für sehr viele von ihnen fielen notwendige Therapien aus. Und das gleiche traf natürlich auch auf ‚Fahrten ins Blaue‘ oder sonstige Freizeitaktivitäten zu. Diese weitreichenden Entscheidungen mussten von den Verantwortlichen unter einem enormen Druck getroffen werden – und niemand von uns würde den Entscheidungsträgern vorwerfen, dass sie zunächst einmal für die harte Gangart entschieden haben – eine Infektionswelle in den Einrichtungen hätte fatale und unverantwortbare Folgen haben können.
Auf der anderen Seite des Dilemmas steht aber, dass die getroffenen Einschnitte über die Köpfe der Bewohner hinweggefällt worden sind, die Selbstbestimmung und auch die Würde der Betroffenen sind also in einem hohen Maß verletzt worden. Die Aufgabe der Politik kann es jetzt nur sein, eine Antwort auf dieses Dilemma zu finden, das bei möglicherweise kommenden Corona-Wellen oder vergleichbaren Epidemien wiederauftauchen wird: Schutz und Fürsorge einerseits, Selbstbestimmung und Partizipation andererseits.
Ziel ist es, gemeinsam mit den Behindertenbeauftragten auf Landes- und kommunaler Ebene und natürlich mit Werkstatträten Konzepte zu entwickeln, die beides vereinen und die vor allem rechtssicher sind. Bestandteile dieser Konzepte würden etwa ein Besuchsmanagement sein oder die Festlegung von Standards für alternative Beschäftigungstherapien. Natürlich gibt es derartige Konzepte an den Einrichtungen inzwischen – was aber für die Zukunft abgesichert sein muss, ist, dass diese in einem Worst-Case-Szenario auch noch greifen! Oder anders ausgedrückt, dass die vereinbarten Regelungen nicht Gefahr laufen, durch die Infektionsschutzvorgaben ausgehebelt zu werden.
Meine Damen und Herren, auch für viele Kinder mit einer Behinderung waren die Coronamaßnahmen vergleichbar einschneidend: Die Folgen davon, dass sie von heute auf morgen von den für ihre Entwicklung enorm wichtigen Frühförderangeboten ab-geschnitten waren, zeigen sich erst nach und nach – und wären vielleicht doch zu vermeiden gewesen. Auch hier gilt es, dass gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren Konzepte entwickelt werden müssen, die eine Wiederholung ausschließen. Über einen genauen Fahrplan sollten wir uns im Sozialausschuss unterhalten. Ich bitte um Überweisung unseres Antrags, denn der Alternativantrag, schön, dass Sie noch nachgelegt haben, bezieht die Frühförderung nicht mit ein.
Den Antrag der SPD lehnen wir ab; bürokratisch, kostenintensiv und vor allem unpragmatisch. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.“
Weitere Informationen:
• AfD-Antrag «Menschen mit Behinderung in der Pandemie durch Entwicklung von Be-suchskonzepten schützen und integrieren» Drucksache 19/2341 vom 14. August 2020:
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/02300/drucksache-19-02341.pdf
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