Home Wirtschaft Datenschutzbehörde hielt es für erforderlich, Viola Kleinau schriftlich auf ihre Rechtspflichten hinzuweisen.

Datenschutzbehörde hielt es für erforderlich, Viola Kleinau schriftlich auf ihre Rechtspflichten hinzuweisen.

von redaktion

Die Datenschutzbehörde («Landesbeauftragte für Datenschutz …») des Bundeslandes Brandenburg befasste sich mit der Angelegenheit.

(firmenpresse) –
Im Zusammenhang mit datenschutzrechtlichen Pflichten, die sich aus der DS-GVO (Datenschutz-Grundverordnung) ergeben, entwickelten sich Differenzen zwischen Viola Kleinau (indessen nicht in ihrer Eigenschaft als Vorsitzende des Bezirksverbandes Pankow der Gartenfreunde e.V.) und Axel Quandt (dem Herausgeber der «Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht»). Mit der Angelegenheit, auf die hier jetzt Bezug genommen wird, befasste sich schließlich die Datenschutzbehörde («Landesbeauftragte für Datenschutz …») des Bundeslandes Brandenburg unter dem Aktenzeichen Ba/142/20/0918.

Wir ersparen dem Leser die Benennung der etlichen juristischen Einzelheiten und wollen lediglich darauf hinweisen, daß die o.g. Datenschutzbehörde mit Schreiben vom 10.Juli 2020 mitgeteilt hat, daß sie Frau Viola Kleinau schriftlich über ihre Rechtspflichten belehrt hat. Inhaltlich wurde dabei die Rechtsauffassung von Axel Quandt bestätigt.

Indessen sei hier nicht verschwiegen, daß uns eine Reihe anderer Angelegenheiten, die mit Frau Viola Kleinau und Herrn Friedhelm Schipper (stellvtr. Vorsitzender beim Bezirksverband Pankow der Gartenfreunde e.V.) zusammenhängen, weiterhin deutlich stärker beschäftigen; unter anderem -aber nicht nur- die «Herzblut-Frage» der Raummiete (zum Sachverhalt: hier). Veröffentlichungen werden diesbezüglich folgen. Dies sind wir der Zielsetzung unserer Zeitschrift schuldig.

Charakter und Ziele unserer Zeitschrift.

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Zeitschrift zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht. www.pankower-gartenzwerge.de

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Datum: 14.08.2020 – 02:40 Uhr
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