Rheinland-pfälzischer Justizminister Herbert Mertin unterstützt Gesetzentwurf
Mainz, den 17. Juli 2020 – „Der vorliegende Gesetzentwurf zur Reform des Betreuungsrechts ist das Ergebnis eines jahrelang entwickelten Kompromisses zwischen Bund und Ländern. Der Entwurf wird von mir unterstützt, auch wenn bei einzelnen Regelungen noch Diskussionsbedarf besteht.» Dies sagte der rheinland-pfälzische Staatsminister der Justiz Herbert Mertin im Gespräch mit Hennes Göers, stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen (BdB), BdB-Geschäftsführer Dr. Harald Freter und BdB-Landessprecher Joachim Sieger.
Im Gesetzentwurf ist die Einführung eines Zulassungs- und Registrierungsverfahrens auf Grundlage persönlicher und fachlicher Eignung vorgesehen, was der Verband als ersten wichtigen Schritt begrüßt. Hennes Göers: „Erstmals soll die Qualifizierung eines Kandidaten oder einer Kandidatin zum Beruf führen. So kann nicht mehr – wie bisher – ‚Jede‘ und ‚Jeder‘ Berufsbetreuer/in werden. Und erstmals in der fast 30jährigen Geschichte wird die Profession Betreuung als Beruf anerkannt.“ Das neue Verfahren trage der Tatsache Rechnung, dass Betreuung ein anspruchsvoller Beruf ist, der persönliche wie fachliche Qualifikationen auf hohem Niveau erfordere, so Göers weiter. Dennoch: „Uns geht das Verfahren nicht weit genug. Wir halten daher an unserer Forderung fest, dass langfristig ein Fachstudium Voraussetzung für den Beruf sein sollte.“
Der BdB begrüßt außerdem, dass im Gesetzentwurf die rechtliche Betreuung an den Maßgaben der UN-Behindertenrechtskonvention ausgerichtet und künftig die Unterstützung der Klient/innen vor Rechtsvertretung gestellt ist. Das sei ein großer Fortschritt, so BdB-Geschäftsführer Harald Freter. Der Haken: „Die richtigen und wichtigen Maßnahmen, die damit verknüpft sind, wie beispielsweise ein Kennenlerngespräch oder die Einbindung der Klient/innen in den Jahresbericht, werden zu deutlichen Mehraufwänden führen. Im Entwurf ist jedoch nicht beschrieben, wie diese Aufwände vergütet werden sollen.“
Die BdB-Vertreter kündigten eine Liste mit Vorschlägen zur Umsetzung des Gesetzes an wie etwa eine Pauschalvergütung für das Kennenlerngespräch. Eine umfassende Stellungnahme wird aktuell erarbeitet.
Mehr Informationen: www.bdb-ev.de
Twitter: @BdB-Deutschland
Angebot an Journalisten: Sie wollen einmal einen Berufsbetreuer in Ihrer Nähe begleiten? Sie brauchen ein Beispiel von Klienten, die von Berufsbetreuung profitieren? Möchten Sie einen Experten aus Ihrer Region sprechen? Oder benötigen Sie mehr Hintergrundinformationen?
Rufen Sie uns einfach an. Oder schreiben Sie uns. Wir helfen gern weiter!
Diese Pressemeldung wurde auf dem Presseverteiler openPR veröffentlicht.
nic communication & consulting | Bettina Melzer
Keithstraße 14 | 10787 Berlin
Tel: +49 30 279 879 50 | +49 163 575 1343
E-Mail: | Web: www.niccc.de
Der Bundesverband der Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen (BdB e.V.) ist mit mehr als 7.000 Mitglieder die größte Interessenvertretung des Berufsstandes. Er ist die kollegiale Heimat seiner Mitglieder und macht Politik für ihre Interessen. Er stärkt seine Mitglieder darin, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt.
Der BdB wurde 1994 gegründet – zwei Jahre, nachdem mit dem Betreuungsgesetz Konzepte wie „Entmündigung“ und „Vormundschaft“ für Erwachsene abgelöst wurden. Bereits damals leitete ihn der Gedanke, Menschen mit Betreuungsbedarf in Deutschland professionell zu unterstützen, so dass sie ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können.
Mit seiner fachlichen Expertise und viel Idealismus setzte sich der Verband bereits frühzeitig für mehr gesellschaftliche Teilhabe betreuter Personen ein, wie sie erst später gesetzlich verankert wurde.
Handeln und Entscheidungen der BdB-Mitglieder basieren auf demselben humanistischen Menschenbild, das auch der UN-Menschenrechtskonvention von 1948 und der UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 zugrunde liegt. www.bdb-ev.de
KOSTENLOSE ONLINE PR FÜR ALLE
Jetzt Ihre Pressemitteilung mit einem Klick auf openPR veröffentlichen