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Pflichtverteidiger Stuttgart

von redaktion

Pflichtverteidiger für Stuttgart und Baden-Württemberg. Rechtsanwalt Erath, Fachanwalt für Strafrecht übernimmt gerne Ihre Pflichtverteidigung. Unverbindlich und kostenfrei anrufen: 0176 4444 5872

Pflichtverteidiger in Stuttgart und bundesweit

Wir übernehmen jede Pflichtverteidigung. Rechtsanwalt Erath als Fachanwalt für Strafrecht arbeitet schon mehr als 20 Jahre fast ausschließlich im Strafrecht.

Ihr Fall ist uns wichtig. Wir kümmern uns um jede Pflichtverteidigung intensiv und gehen auf Ihre Bedürfnisse und Vorstellungen ein.

Sollen Sie einen Pflichtverteidiger benennen, kommen Sie gerne auf uns zu.

Pflichtverteidiger Kontakt

Bevor ein Verteidiger bestellt wird, soll der Gerichtsvorsitzende dem Beschuldigten Gelegenheit geben, innerhalb einer bestimmten Frist einen Verteidiger seiner Wahl zu bezeichnen.

Lassen Sie diese Frist nicht ungenutzt verstreichen!

Gerne können Sie Rechtsanwalt Erath benennen oder einfach bei uns anrufen.
Wir kümmern uns um alles weitere.

Benennt der Beschuldigte einen bestimmten Verteidiger, so bestellt der Vorsitzende diesen, wenn dem kein wichtiger Grund entgegensteht (§ 142 Abs. 1 StPO).

Für die Pflichtverteidigung ist es irrelevant, ob der Beschuldigte einen Verteidiger bezahlen kann. Der Pflichtverteidiger wird vom Staat bezahlt.

Ein Pflichtverteidiger wird in den Fällen der so genannten notwendigen Verteidigung bestellt.

Typischerweise wird im Fall einer notwendigen Verteidigung dem Angeklagten mit Übersendung der Anklageschrift mitgeteilt, dass er einen Verteidiger seiner Wahl benennen möge und dass ihm andernfalls ein Pflichtverteidiger durch das Gericht bestellt wird.

Dieses Recht sollten Sie auf jeden Fall wahrnehmen.

Pflichtverteidiger Kontakt

Kanzlei Erath
Augustenstraße 12
70178 Stuttgart
Tel.: 0711 627 6699 2
Fax.:0711 627 6699 3
Mobil:0176 44445872

kanzlei@nospam-ra-erath.de

www.ra-erath.de
www.anwalt-arbeitsrechtler-stuttgart.de/
www.verteidiger-stuttgart.de
skype: live:ra-erath

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Publiziert durch connektar.de.

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