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Deutsches Kinderhilfswerk fordert Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz in 2020

von redaktion

(ots) – Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bundestag und Bundesrat auf,
Kinderrechte noch im Jahr 2020 im Grundgesetz zu verankern und damit ein
zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung einzulösen.
Dazu sollte zügig ein Gesetzentwurf im Bundeskabinett verabschiedet werden und
im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine breite Beteiligung der Zivilgesellschaft
stattfinden, damit neben politischen Erwägungen auch die in den letzten Jahren
erarbeiteten fachlichen Standards angemessen Berücksichtigung finden. Die von
der Bundesjustizministerin im November vorgelegte Formulierung sichert nach
Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes den Kindeswohlvorrang und das Recht von
Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung noch nicht ausreichend ab. Es muss eine
Formulierung gefunden werden, die den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention
entsprechend sowohl die Gesetzgebung und Rechtsprechung auf Bundes- und
Landesebene als auch die Verwaltungspraxis im Sinne der «besten
Kinderinteressen» nachhaltig beeinflusst, und damit die Lebenssituation der
Kinder vor Ort konkret positiv verändert.

«Der vom Deutschen Kinderhilfswerk im Dezember vorgelegte Kinderrechte-Index hat
ganz deutlich gezeigt, dass wir in Deutschland im Hinblick auf Kinderrechte vor
einem föderalen Flickenteppich stehen und es bei der Umsetzung der Kinderrechte
30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention an vielen Ecken und
Enden hakt. Gerade die Verankerung des Kindeswohlvorrangs auf Verfassungsebene
ist unabdingbar, damit beispielsweise Behörden und Gerichte den Interessen von
Kindern in Zukunft bei der Rechtsdurchsetzung hinreichend Gewicht verleihen. Das
bedeutet, dass die Interessen von Kindern bei allen sie betreffenden
Entscheidungen mit besonderem Gewicht in die Abwägung einbezogen werden müssen.
Zudem bestünde in diesem Fall eine besondere Begründungspflicht, wenn

ausnahmsweise andere Rechtsgüter von Verfassungsrang dem Kindeswohl vorgehen.
Eine grundgesetzlich normierte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen würde
auch einem gesamtgesellschaftlichen Interesse folgen: Denn eine stärkere
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird dazu führen, dass sich die heute
jüngere Generation auch später für die Mitgestaltung und den Erhalt unserer
Demokratie engagiert», betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen
Kinderhilfswerkes.

Bisher ist die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland durch die
aktuelle Rechtslage nicht abgesichert. So besteht ein erhebliches
Umsetzungsdefizit in Rechtsprechung und Verwaltung, da die Kinderrechte durch
eine völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes oder eine Kombination
mit anderen Verfassungsnormen erst kompliziert hergeleitet werden müssen.
Eindeutige Formulierungen im Grundgesetz würden hingegen zum besseren
Verständnis und zu mehr Rechtssicherheit beitragen, so dass Gerichte,
Verwaltungen und Gesetzgeber bei allen Kinder betreffende Entscheidungen eine
Kinderrechtsperspektive einnehmen.

«In der derzeitigen Diskussion wird zunehmend versucht, Kinderrechte und
Elternrechte gegeneinander auszuspielen, um so Kinderrechte im Grundgesetz zu
verhindern. Das ist grundlegend falsch. Denn Kinderrechte können in das
Grundgesetz aufgenommen werden, ohne das grundsätzliche Verhältnis von Kindern,
Eltern und Staat anzutasten. Eine Stärkung der Rechte von Kindern gegen den
Staat führt eben nicht automatisch zu einer Schwächung der Rechte von Eltern. Im
Gegenteil erhalten Eltern dadurch bessere Möglichkeiten, die Rechte ihrer Kinder
gegenüber staatlichen Einrichtungen durchzusetzen», so Krüger.

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Datum: 01.01.2020 – 13:00 Uhr
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