Die nationalrätliche Finanzkommission hat sich am 17. Dezember 2019 neu konstituiert. In den ersten zwei Jahren der neuen Legislatur wird sie präsidiert von Nationalrat Albert Vitali (RL/LU). Das Vizepräsidium wird wahrgenommen von Nationalrat Roland Fischer (GLP/LU).
Die Finanzkommissionen üben die Oberaufsicht über den gesamten Finanzhaushalt des Bundes aus. Des Weiteren befassen sie sich mit der Haushaltsführung des Bundes und beraten die finanzielle Planung (Finanzplan), das Budget, die Rechnung sowie finanziell gewichtige Vorlagen vor (vgl. Art. 50 Parlamentsgesetz, ParlG, SR 171.10). Wesentliches Instrument der Finanzkommissionen sind die Mitberichte. So können die Finanzkommissionen zu Erlassentwürfen von finanzpolitischer Bedeutung (z. B. Steuervorlagen wie die Abschaffung der Heiratsstrafe) Mitberichte an die federführende Kommission richten (Art. 50 Abs. 2 ParlG). Bei Entwürfen zu Verpflichtungskrediten und Zahlungsrahmen sind sie zum Mitbericht einzuladen, sofern ihnen das Geschäft nicht zur Vorberatung zugewiesen wurde. Für sie gelten für die Vertretung ihrer Anträge in den Räten dieselben Rechte wie für die vorberatenden Kommissionen (Art. 50 Abs. 3 ParlG). Damit können die Finanzkommissionen ihre Anträge direkt an die Räte richten.
Die Finanzkommission des Nationalrates verfügt über 4 ständige Subkommissionen. Diese befassen sich mit Budget und Rechnung der ihnen zugewiesenen Departemente. Die Kommission hat auch die Subkommissionen neu konstituiert (Subkommissionsgliederung).
Gemäss Artikel 51 Absatz 1 Parlamentsgesetz wählt jede Finanzkommission drei Mitglieder und für jedes Mitglied eine ständige Stellvertretung in die Finanzdelegation. Gewählt wurden Pirmin Schwander (SVP/SZ), als sein Stellvertreter Peter Keller (SVP/NW), Ursula Schneider Schüttel (SP/FR), als ihre Stellvertreterin Barbara Gysi (SP/SG) sowie Jean-Paul Gschwind (CVP/JU), als sein Stellvertreter Albert Vitali (FDP/LU)
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Source:
Die Bundesversammlung — Das Schweizer Parlament
Finanzkommissionen
www.parlament.ch